Unterrichtsgebühren

( monatlich pro Person)

- Die Zahlung der Unterrichtsgebühren ist jeweils zum Beginn des Unterrichts im Voraus zum 1. jeden Monats fällig.

- Außervertragliche Einzelstunden sind vor Beginn der ersten Unterrichtstunde zu zahlen.

- Während der Ferien und Feiertage in Niedersachsen findet kein Unterricht statt.

- Die Zahlung ist durchgängig zu leisten, auch während der Ferien und Feiertage in Niedersachsen.

- Ich möchte darauf hinweisen, dass die genauen Regelungen und Bedingungen in meinen Allgemeinen Geschäfts- und                           Vertragsbedingungen (AGB) festgehalten sind. Diese kannst Du dem ausgehändigten Vertrag bzw. der ausgehändigten Rechnung         entnehmen.

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